Allgemeine Geschäftsbedingungen der M. Hubauer GmbH
1. Alle Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns hiermit widersprochen. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Die Lieferung erfolgt bis hinter die erste Tür des Kunden.
2. Mangels abweichender Vereinbarung gelten unsere zum Zeitpunkt der Bestellung maßgeblichen Listenpreise zzgl. der am Ausliefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer die in den Listenpreisen nicht enthalten ist. Preiserhöhungen können auf unserer Homepage eingesehen werden.
3. Die Kaufpreisforderungen aus unseren Lieferungen sind sofort nach erfolgter Auslieferung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, 8 % Zinsen pro Monat auf die Rechnungssumme zu verlangen. Bei Bestellungen unter 400,00 € Nettowarenwert pro Stopp, erfolgt ein Aufschlag von 75,00 € zzgl. MwSt. Für nicht ausgeführte Einzüge berechnen wir 15,00 €.
4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers gegen uns zulässig. Bei Verträgen mit Unternehmen ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch diese ausgeschlossen.
5. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa erfüllungshalber hereingenommener sofort fällig, wenn vertragliche, insbesondere die Zahlung betreffende Abmachungen schuldhaft nicht eingehalten werden. 6. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet.
7. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche bei verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
8. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht vertraglich ausdrücklich die Lieferung in einem Zug vereinbart wurde. Gegebenenfalls werden die Teillieferungen gesondert in Rechnung gestellt.
9. Der Käufer erwirbt an den gelieferten Waren grundsätzlich erst Eigentum mit vollständiger Bezahlung aller aus dem Vertrag sowie unserer Geschäftsverbindung resultierender Forderungen insbesondere auch solcher aus jeweils anstehenden Forderungssalden ; das gilt auch , wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden (Eigentumsvorbehalt). Auf unser Verlangen ist uns jederzeit am Ort der jeweiligen Lagerung der Vorbehaltsware eine Bestandsaufnahme und eine ausreichende Kennzeichnung der Vorbehaltsware zu ermöglichen. Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen unter Angabe aller Einzelheiten, die es uns ermöglichen, mit allen rechtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Beeinträchtigung unserer Rechte vorzugehen. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts in dem von uns gezogenen Umfang veräußern, und nur mit der Maßgabe, dass seine Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten; wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gekauften Waren, veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware, jedoch vorrangig. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, damit wir eine Offenlegung der Abtretungen und eine Einziehung der abgetretenen Forderungen selbst vornehmen können. Zur Abtretung der an uns abgetretenen Forderungen ist der Käufer in keinem Falle befugt.
10. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und Mengenfehler hin zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware, verdeckte Mängel binnen gleicher Frist ab Entdeckung zu rügen, wobei die Mängelrüge zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf.
11. Alle Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Ware.
12. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhergesehene Umstände berechtigen uns, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sollte es sich um eine nicht nur vorübergehende Behinderung handeln oder sollten die Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der jeweiligen Leistung erheblich verändern. Dasselbe gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder unrichtigen Belieferung durch unseren Vorlieferanten trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts durch uns. Im Falle des Rücktritts sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
13. Dem Käufer ist bekannt, dass Leergut (wie z.B. Fässer, Co2, Paletten usw.) nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen wird. Wir erheben für das Leergut das vereinbarte und mangels Vereinbarung, das übliche Pfand. Bei der Leergutrückgabe prüfen unsere Fahrer zusammen mit dem Kunden die Menge des zurückgegebenen Leergutes und quittieren dieses. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Widerbeschaffungspreis zu bezahlen. Kohlensäure- und Mischgasflaschen müssen nach Entleerung, spätestens binnen 12 Monaten zurückgegeben werden, ansonsten können wir 0,30 € pro Tage Miete in Rechnung stellen. Bei Verlust berechnen wir 385,00 € pro Flasche.
14. Schadensersatzansprüche des Käufers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für vertragsuntypische Schadensposten ist in jedem Fall ausgeschlossen. Soweit insbesondere im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten nach dem Gesetz des Haftungsausschlusses unzuverlässig ist, beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatz in jedem Fall auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.
15. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten unserer Kunden, ausschließlich nach den Vorschriften entsprechender Gesetze.
16. Sollten einzelne Regelungen in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die übrigen Regellungen nicht.
17. Gerichtsstand ist Bautzen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Weiterführende AGB’s, unter anderem für Kommissionsware und Mietgegenstände sind auf
unserer Homepage www.hubauer-bautzen.de einzusehen.
18. Die Bestellung der Warenmenge sollte der Größe der Veranstaltung angepasst sein und ist mit dem
Außendienst vor Bestellung abzustimmen.
19. Für zurück gelieferte Ware, wird folgende Aufwandsentschädigung erhoben.
- Fassware und Container 3,50€
- Kastenware alle Gebinde 1,50 €
- Wein / Sekt Einweg 2,50 €
- Spirituosen Packung (Pullis) 2,00 €
- Spirituosen ab 0,5 l 0,50 €
20. Der Kraftfahrer übernimmt die Rückware unter Vorbehalt. Die Endkontrolle und Zählung erfolgt in
unserem Lager. Geöffnete, unsaubere und beschädigte Ware sowie unvollständige und nicht
sortenreine Kästen werden nicht zurückgenommen. Es erfolgt die Berechnung und der Kunde kann
die Ware im Lager der M.Hubauer GmbH abholen.
21. Die Rücklieferung der Ware hat in unbeschädigten Originalkartons bzw. -kästen zu erfolgen.
Flaschenweise Rücknahme ist nur bei Spirituosen und ab Flaschengröße 0,7l und größer möglich.
Für die Vermietung von Schanktechnik und Zubehör gelten die nachfolgenden Bedingungen
22. Vermietung von Leihequipment ist nur mit dem Bezug von Getränken möglich. Mit der
Abholung/Absendung geht die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über. Schadenersatzansprüche
gegen den Vermieter, insbesondere z. B. Ersatz von Schäden wegen Betriebsstörungen, wegen der
Ansprüche Dritter oder wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, auch Nebenpflichten (z. B.
Aufklärung über Behandlung und Überwachung des gelieferten Gegenstandes, Vorschriften ) in Bezug
auf Leihgegenstände werden ausdrücklich in vollem Umfange ausgeschlossen.
23. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Gegenstände entstanden sind.
Werden die Gegenstände nicht rechtzeitig und in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist der
Vermieter berechtigt vom Mieter Ersatz zu verlangen bzw. kann der Vermieter selbst gleichwertigen
Ersatz auf Kosten des Mieters beschaffen. Entstehen dem Vermieter Kosten durch defekte oder nicht
zurückgegebene Mietgegenstände, muss er Mieter diese im vollen Umfang ersetzen.
24. Die Preise für die Mietgegenstände verstehen sich für einen Wochenendzeitraum. Sollten diese nicht
zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, erfolgt eine Nachberechnung. Für verschmutzte
Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr von 35,00 €/Stunde fällig. Fehlmengen und defekte
Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
25. Der Mieter verpflichtet sich, diejenigen Fassbiere der Brauereigruppe mit zum Ausschank zu bringen,
die am Hänger werblich dargestellt ist.
26. Für Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur Ausschankstätte ist der Mieter selbst
verantwortlich.
27. Der Mieter ist für die Anmeldung des Ausschankes sowie für die Abnahme der Schankanlage durch die
zuständigen Stellen selbst verantwortlich.
28. Der Mieter ist für die Befahrbarkeit der Zufahrtswege am Veranstaltungsort selbst verantwortlich.
Sollte der Mieter trotz schlechter Zufahrtsbedingungen den Transport anweisen, haftet er für alle
eventuell entstehenden Schäden (auch an der Miettechnik).