LMIV
Seit Dezember 2014 entfaltet die am 25. Oktober 2011 beschlossene Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) der Europäischen Union Geltung. Die LMIV wurde als Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 beschlossen und löst zum 13. Dezember 2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten die nationalen Umsetzungsakte der Etikettierungsrichtlinie ab.
Neu ist unter anderem die Allergenkennzeichnungspflicht.
Zuarbeit für Ihre Getränkekarte stellen wir Ihnen nach Wunsch zur Verfügung.
Kennzeichnungspflichtige Hauptallergene
- Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
- Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Unter diesen Link bietet der Anbieter alle Infos zu Allergenen und Zusätzen für Ihre Speisekarte.