News zur Öffnung der Gastronomie
Ab 6. Juni 2020 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das sächische Kabinett hat am 3. Juni 2020 zusätzliche Lockerungen der anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen.
Demnach sind dann Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen zulässig.
Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern) in Gaststätten oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig. Die Hygieneregelungen und der Mindestabstand sollen eingehalten werden.
Diese Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.
Verordnung Download
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Mehr Infos zu Hygieneregeln können Sie auf den Websiten der IHK Sachsen oder Dehoga Sachsen nachlesen.
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